Führerschein mit 17 auch bei Fahrschule-Friedrich,
Weitere Infos direkt beim Unterricht oder unter Telefon 08581 / 85 94
![praxis](images/contentpic/contentbild-1er.png)
Ab 16 1/2 Jahren
Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher in der Fahrschule
Voraussetzungen / Anmerkungen
- Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich; dabei enthaltene Führerscheinklassen: L und AM
- Voraussetzung für den Führerscheinbewerber:
Keine Bedenken gegen seine Fahreignung - Voraussetzung für die Begleitperson:
(Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person/en) - Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren
- Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Voraussetzungen / Anmerkungen
- Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein
- Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Fahren nur mit Begleitung
Voraussetzungen / Anmerkungen
- Der jungen Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
- Die Alkohol-Promillegrenze (0,5 Promille) gilt auch für die Begleitperson.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.
Voraussetzungen / Anmerkungen
- Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden.
- Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.
Euer Team-Friedrich
© 2022
FAHRSCHULE Thomas FRIEDRICH
Ringmauerstraße 16 | 94065 Waldkirchen | Telefon 08581 - 85 94