Führerschein mit 17 auch bei Fahrschule-Friedrich,

 

Weitere Infos direkt beim Unterricht oder unter Telefon 08581 / 85 94

 


 

praxis

Ab 16 1/2 Jahren

Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher in der Fahrschule

 

Voraussetzungen / Anmerkungen

 

  • Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich; dabei enthaltene Führerscheinklassen: L und AM
  • Voraussetzung für den Führerscheinbewerber:
    Keine Bedenken gegen seine Fahreignung
  • Voraussetzung für die Begleitperson:
    (Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person/en)
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren
  • Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt

 


 

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:

Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

 

Voraussetzungen / Anmerkungen

 

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung

 


 

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Fahren nur mit Begleitung

 

Voraussetzungen / Anmerkungen

 

  • Der jungen Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
  • Die Alkohol-Promillegrenze (0,5 Promille) gilt auch für die Begleitperson.

 


 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.

 

Voraussetzungen / Anmerkungen

 

  • Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden.
  • Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.

 


 

Euer Team-Friedrich

 


 

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